1. Diakonie trägt Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeit. Sie entwickelt ihre Konzepte auf der Basis der Erfahrungen in der täglichen diakonischen Arbeit. Sie kooperiert mit ihren gesellschaftlichen Partnerinnen und Partnern, orientiert sich an den örtlichen Gegebenheiten und wirbt um Unterstützung und Zusammenarbeit bei Menschen und Institutionen. Sie sorgt für gute Qualität und stützt sich dabei insbesondere auf die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diakonie beruft sich in ihrem Bildungsverständnis auf die evangelische Bildungstradition, die den lernenden Menschen als zur Freiheit und Mündigkeit berufen sieht. Träger und Mitarbeiterschaft stehen gemeinsam ein für Qualität.
    Fort- und Weiterbildung geschieht im Dialog zwischen Organisationen, Professionen und Lebenswelten. Sie ist offen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterschiedlicher weltanschaulicher Prägung. Sie bringt die verschiedenen Berufsgruppen mit ihren jeweiligen Möglichkeiten, Vorbildungen und Sprachformen miteinander ins Gespräch unter der Frage: Welche Form christlicher Praxis wollen wir entwickeln?
  2. Fort- und Weiterbildung innerhalb der Diakonischen BildungsZentrum Mecklenburg gemeinnützige GmbH (DBZ) fördert im beruflichen Feld gleichermaßen die Fachkompetenz, die personale Kompetenz und die Handlungskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ist notwendiger Bestandteil einer systematischen Personalentwicklung und sichert die Qualität diakonischer Arbeit. Unter Fortbildung wird in folgendem verstanden:Veranstaltungen zu spezifischen fachlichen Fragestellungen mit dem Ziel der Erweiterung berufsspezifischer Kompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen, Einstellungen) und dem Anspruch, die eigene Person und Rolle und die konkreten Berufsvollzüge miteinander zu reflektieren und Perspektiven für das berufliche Handeln zu entwickeln.Unter Weiterbildung wird darüber hinaus verstanden, eine auf beruflicher Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung aufbauende Höher- oder Zusatzqualifikation. Angesichts der sich rasch wandelnden Verhältnisse in Gesellschaft und Beruf sind lebenslanges Weiterlernen und Entwicklung unumgänglich. Das Recht auf Weiterlernen ist aber auch die Chance zur Wahrnehmung von Verantwortung und Gestaltung. Fort- und Weiterbildungen fördern und setzen den lernenden Menschen und die lernende Organisation voraus. Sie beziehen sich als kritisches und umfassendes Vorgehen auf Persönlichkeitsentwicklung, Gruppengeschehen und institutionelle Prozesse.
  3. Das vorliegende Papier soll dazu beitragen, eine Standardverbesserung Diakonischer Fort- und Weiterbildung innerhalb unserer Landeskirche zu erreichen. Es unterscheidet zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und möchte durch praxisnahe Beispiele eine anschauliche Orientierung bieten.Das DBZ ist deshalb aufgefordert, seine Angebote an den folgenden Qualitätszielen auszurichten.

A. Struktur-Qualität

A.1 Die Zielgruppe

  1. Die persönlichen und beruflichen Voraussetzungen (Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung...) für die Teilnahme sind definiert und werden in den Ausschreibungen klar genannt. Bei Weiterbildungen werden sie vor Erteilung der Teilnahmezusage überprüft.
  2. Die erfahrungsbezogenen sowie die aufgabenbezogenen Voraussetzungen (z. B. Dauer der Berufserfahrung, Träger bestimmter Funktionen oder Aufgaben...) sind klar definiert und in der Ausschreibung beschrieben.
  3. Besondere Anforderungen, die zur Erreichung des Maßnahmezieles notwendig sind (z. B. Bereitschaft, eigene Beispiele zur Bearbeitung und Reflexion einzubringen; Erstellung von bestimmten Praxisaufgaben...) sind klar definiert und werden in der Ausschreibung genannt.

A.2 Die Konzeption der Bildungsveranstaltung

  1. Die Konzeption der Bildungsveranstaltung orientiert sich an Praxiserfordernissen, konkreten Aufgabenerwartungen und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie berücksichtigt nicht nur einseitig theoretische Konzepte, sondern ist an übergreifenden Zusammenhängen des beruflichen Handlungsfeldes orientiert.
  2. Veränderte Anforderungen an Berufsrollen und -profile, auch durch gesetzliche und strukturelle Entwicklungen, werden berücksichtigt. Bei Weiterbildungen ist sichergestellt, dass die Konzeption regelmäßig überprüft wird und ggf. geändert wird.
  3. Die Lernziele und die sich daraus ableitende Lern- und Lehrorganisation werden klar benannt. Die methodisch-didaktische Vorgehensweise orientiert sich am Thema und den Lernzielen sowie an Prinzipien der Erwachsenenbildung.
  4. Die Auseinandersetzung mit kirchlich-diakonischen Aspekten der zu behandelnden Themen (z. B. bezüglich des Menschenbildes, berufs- und alltagsethische Fragen, Mitarbeiterführung...) sind integraler Bestandteil der Konzeption.
  5. Die Konzeption ist für Interessierte und Teilnehmende durch Ausschreibung transparent zu machen.

A.3 Die Planung der Bildungsveranstaltungen

  1. Der Bedarf wird bei den Teilnehmenden, bei den entsendenden Einrichtungen und in den Fachbeiräten des DBZ durch geeignete Methoden des Bildungscontrolling erhoben. Diese können sein:   
  • Differenzierte Fragebögen,
  • Mündliche Bedarfserhebung bei Teilnehmenden bzw. Entsendenden und
  • Beobachtung in beruflichen Handlungsfeldern.
  1. Die Orientierung an den Teilnehmenden wird sichergestellt durch:
  • Analyse der Bildungsvoraussetzungen der Teilnehmenden aufgrund differenzierter Angaben bei der Anmeldung,
  • Analyse der Vorkenntnisse der Teilnehmenden aufgrund differenzierter Angaben bei der Anmeldung,
  • Analyse der Berufserfahrung und Eignung der Teilnehmenden aufgrund individueller Vorgespräche,
  • Analyse der beruflichen Position, Aufgabe und Perspektive der Teilnehmenden und
  • gute Kenntnis der Arbeitsrealität der Teilnehmenden z. B. durch regelmäßige Hospitationsphasen der für die Planung Verantwortlichen.
  1. Das wissenschaftliche Niveau der Veranstaltung wird gewährleistet durch:
  • Mitarbeitende, die eine entsprechende wissenschaftliche Ausbildung haben und über Kenntnisse der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion verfügen und
  • die Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Konzeption der Bildungsveranstaltung.
  1. Eine klare Lernzielorientierung wird erreicht durch:
  • schlüssige Lernziel-Hierarchien, welche die operationale Ebene erreichen,
  • Zuordnung der geplanten Einheiten zu bestimmten Lernzielen und
  • Einbeziehung systematischer, angemessener Formen der Lernerfolgskontrollen in die Kurskonzeption, z. B. durch integrierte Reflexions- oder Supervisionssequenzen, Praxis- oder Projektaufgaben, Hausarbeiten oder prüfendes Kolloquium.

A.4 Das Angebot, die Ausschreibung, die Vertragsgestaltung
1. Die Ausschreibungen für die Veranstaltungen bieten detaillierte Angaben über:

  • Zielgruppe,
  • Ziele,
  • Inhalte,
  •  Teilnehmervoraussetzungen,
  • Höchst- und Mindestteilnehmerzahl (mindestens 12 und höchstens 20 TN),
  • Lernmethoden und Arbeitsformen,
  • Lernorganisation (Unterrichtseinheiten, Theorie- und Praxisanteile, Praktika),
  • Hospitationen, Seminar bzw. Hausarbeiten u. ä.),
  • Zeitstruktur, Veranstaltungsort bzw. Tagungsstätte,
  • Kursleitung bei langfristigen Weiterbildungen und Dozenten bzw. Dozententeam einschließlich deren Qualifikation und
  • Kosten (Gesamtkosten bzw. genaue Auflistung von Einzelkosten für Lehrgangs Unterkunfts- und Verpflegungskosten, Kursmaterialien, ggf. Prüfungsgebühren), Zahlungsmodalitäten und öffentliche Förderungen.

Weiterbildungen erfordern zusätzlich detaillierte Angaben über:

  • Rahmenlehrpläne,
  • Gesetzliche bzw. tarifrechtliche Vorgaben,
  • Prüfungen, ggf. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung und Bedingungen zur Wiederholung der Prüfung und
  • Zertifikate (einschl. der Ausweisung durch welche Gremien die Anerkennung erfolgt, gesetzliche Vorgaben, Vergleichbarkeit ...).

Bei Fortbildungen wird die Teilnahme durch eine Bescheinigung bestätigt.
2. Bei Weiterbildungen wird ein Vertrag abgeschlossen. Darin wird geregelt:

  • die Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme durch Teilnehmende oder Veranstalter,
  • die Verfahrensweise im Krankheits- und Verhinderungsfall und
  • der Ausschluss von der Teilnahme.

3. Die Teilnehmenden und die entsendende Einrichtung erhalten bei Bedarf von der Bildungseinrichtung eine Weiterbildungsberatung. Dabei spielen u. a. folgende Aspekte eine Rolle:

  • Ziel der Maßnahme, Inhalte, Methoden, Umfang, Strukturierung, Leistungsanforderung, Aufbaumöglichkeiten (Modul-System) Kosten u. ä.,
  • Teilnahmevoraussetzungen, Eignung, Ausschlusskriterien u. a.,
  • Zielvereinbarungen, Evaluation, Transfersicherung und
  • Stellenwert der Maßnahme im Rahmen von Konzept- und Personalentwicklung.

A.5 Die Infrastruktur
1. Lernfördernde Rahmenbedingungen werden gesichert, z. B. durch:

  • eine qualifizierte Veranstaltungsleitung,
  • eine dem Thema und der Methode angemessene Gruppengröße,
  • ruhige, große, helle mit ergonomisch akzeptablem Mobiliar ausgestattete Räume (Plenarraum und eine ausreichende Zahl von Räumen für Gruppenarbeit),
  • eine geeignete Medienausstattung und
  • geeignete Lehr-, Lern- und Demonstrationsmittel.


2. Es wird sichergestellt, dass die beschriebenen lernfördernden Rahmenbedingungen kontinuierlich zur Verfügung stehen.

3. Während der Maßnahme stehen Getränke bereit; der Veranstalter sorgt, soweit erforderlich und gewünscht, für angemessene Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten.

4. Die Ansprechpartner für Beschwerden werden den Teilnehmenden bekannt gegeben, der Veranstalter sorgt für einen produktiven Umgang mit Beschwerden und für eine schnelle Benachrichtigung des Beschwerdeführers.

5. Es werden den Teilnehmenden geistliche Angebote (Besinnungen, Andachten) gemacht, die der persönlichen Orientierung und Entlastung dienen können.

A.6 Die Organisation der Bildungseinrichtung
1. Anforderung, die darüber hinaus durch das DBZ erfüllt werden, sind:

  • eine ausgewiesene Leitung,
  • festangestellte Lehrkräfte,
  • ein fester Kreis von Gastdozenten und
  • eine professionelle Seminarverwaltung.

2. Qualifikation der Leitung und der hauptamtlichen Dozierenden:

  • Hochschul- bzw. Fachschulabschluss,
  • aktueller Wissensstand und Methodenkompetenz,
  • mehrjährige Erfahrung und Praxis in Lehre und sozialer Arbeit bzw. Leitung,
  • erwachsenenpädagogische Zusatzqualifikation, z. B. Didaktik und Methodik in der Erwachsenenbildung, Umgang mit Gruppen und Systemen
  • personelle Kompetenz,
  • Kenntnis und praktische Erfahrung kirchlich-diakonischer Strukturen und Kulturen, reflektierte Einstellung zum christlichen Glauben.


3. Bei der Auswahl und Einstellung von nebenamtlich Dozierenden wird deren fachliche, didaktische, organisatorische und soziale Kompetenz geprüft.

4. Für die Seminarverwaltung innerhalb des DBZ ist neben der üblichen fachlichen Qualifikation (Sekretärin, Kauffrau) die Kundenorientierung eine wichtige Maßgabe für das Verhalten der Mitarbeitenden und der Leitung sowie die Organisation der Verwaltungsabläufe.

5. Die Veranstaltungsleitung trägt die Verantwortung für:

  • den Einsatz der Fachdozenten,
  • die Koordination der Lehrinhalte und
  • die Kontinuität des Lernprozesses.


6. Ein ständiger Austausch mit anderen Bildungseinrichtungen, die Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Instituten wird von der Leitung gefördert.

7. Das DBZ fordert und fördert die ständige Weiterbildung und Qualifikation der Lehrenden.

8. Die Geschäftsführung des DBZ gewährleistet einen sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz der notwendigen Ressourcen. Die Buchführung erfolgt auf Grundlage der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und insbesondere den Regelungen des Handelsgesetzbuches, des Gemeinnützigkeitsrechtes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer relevanter Vorschriften. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden entsprechend der Bestimmungen des Zuwendungsrechtes eingesetzt und ordnungsgemäß abgerechnet.

B. Die Prozess-Qualität

B.1 Die Professionalität

1. Die Dozierenden begegnen den Teilnehmenden mit einer wertschätzenden Grundhaltung. Dieses wird gemessen z. B. an Kriterien wie:

  • Die Dozierenden nehmen die Bedürfnisse der Teilnehmenden nach methodischer Abwechslung wahr und reagieren angemessen.
  • Die Dozierenden nehmen die emotionalen Reaktionen der Teilnehmenden wahr und reagieren angemessen.
  • Die Dozierenden beziehen die Beiträge der Teilnehmenden angemessen in die Seminargestaltung ein.
  • Die Dozierenden respektieren die Unterschiedlichkeit, die berechtigten Ansprüche und die Grenzen der Teilnehmenden und reagieren darauf flexibel.

2. Die Dozierenden achten die Wertorientierung der Teilnehmenden und fördern sie. Das zeigt sich z. B. an Kriterien wie:

  • Die Dozierenden bringen Themen wie Menschenbild, Grundsätze beruflichen Handelns, Berufs- und Führungsethik ins Gespräch. Sie zeigen in diesen Fragen ein klares eigenes Profil, fordern entsprechende Aussagen der Teilnehmenden heraus und fördern die Auseinandersetzung darüber.
  • Die religiöse bzw. weltanschauliche, insbesondere die kirchlich-diakonische Dimension wird nicht tabuisiert, sondern durch die Dozierenden aktiv thematisiert. Dies bezieht sich auch auf die Auseinandersetzung mit dem "diakonischen Profil" oder einer anderen weltanschaulichen Ausrichtung des Trägers.

3. Die Dozierenden gestalten die Beziehungen zu den Teilnehmenden in angemessener Intensität. Das zeigt sich z. B. an Kriterien wie:

  • Die Dozierenden können ihre Rolle im Lehrgangsgeschehen definieren und begründen.
  • Die Dozierenden fördern eine offene, angstfreie und humorvolle, die Lernbereitschaft und -fähigkeit fördernde Atmosphäre.
  • Die Dozierenden gestalten den Umgang mit Nähe und Distanz professionell (Kriterien sind z. B.: geklärte Form der Anrede; reflektierte, partielle Identifikation mit der Gruppe; Umgang mit Widerständen...).

4. Die Dozierenden sind in der Lage und bereit, ihre eigene Arbeit kritisch zu reflektieren. Dieses wird gemessen z. B. an Kriterien wie:

  • Die Dozierenden stehen im kontinuierlichen bzw. regelmäßigen Austausch mit der Seminarleitung und mit den im selben Kurs mitarbeitenden anderen Dozierenden, so finden regelmäßig Dozentenkonferenzen statt.
  • Die Kursleitung sorgt für eine regelmäßige Evaluation und überprüft das Konzept bzw. den Einsatz der Methoden durch Erhebungsbögen bzw. andere Methoden und
  • die Dozierenden verpflichten sich professionell das Lehrgangsgeschehen zu reflektieren z. B. durch Supervision oder durch kollegiale Beratung.

5. Die Leitung des DBZ fördert den kritischen Dialog zwischen allen Lehrenden zur Qualitätsentwicklung und -sicherung des Bildungszentrums.

B.2 Die Didaktik
Eine Veranstaltung wird nach folgenden Regeln der Erwachsenenbildung durchgeführt:
1. Der Kurs ist teilnehmer- und erfahrungsorientiert ausgerichtet. Das bedeutet unter anderem,

  • Die Teilnehmenden werden aktiv in die Verantwortung für die Gestaltung einbezogen,
  • das Wissen und die Erfahrungen der Teilnehmenden werden systematisch genutzt,
  • der Lehrprozess orientiert sich an den Fähigkeiten und Möglichkeiten der Teilnehmenden,
  • die Teilnehmenden werden in direkten und intensiven Kontakt zum Lerngegenstand gebracht,
  • die Bedeutung des Lerngegenstandes für die Teilnehmenden wird herausgearbeitet,
  • die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Teilnehmenden wird herausgefordert und gestärkt und
  • positive Beziehungen zwischen den Teilnehmenden werden unterstützt.

2. Die Veranstaltung ist handlungsrelevant und handlungsorientiert. Das lässt sich z. B. an folgenden Kriterien erkennen:

  • die Lerninhalte legitimieren sich durch ihre Relevanz für die Berufspraxis der Teilnehmenden,
  • theoretische Lerninhalte bleiben nicht abstrakt, sondern werden konkret auf die Berufspraxis bezogen. Die Frage der Anwendbarkeit der Lerninhalte wird reflektiert und
  • die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung/Durchsetzung werden prospektiv bearbeitet.

3. Die Veranstaltung fördert die Möglichkeit zur Reflexion. Messen lässt sich das z.B. an:

  • Die Teilnehmenden werden zum selbständigen, kritischen Denken und Handeln angeregt,
  • die Teilnehmenden sind in der Lage, sich mit Vorgaben und Äußerungen von Dozierenden und Teilnehmenden kritisch auseinanderzusetzen und
  • die Teilnehmenden werden zu systemischem und vernetzten Denken und Handeln angeregt.

4. Die Veranstaltung fördert die Entwicklung der Teilnehmenden. Messen lässt sich das z. B. an:

  • Die Teilnehmenden werden zu innovativen Sicht- und Handlungsweisen angeregt,
  • die Teilnehmenden werden zur Entwicklung von Perspektiven ihres politischen Handelns angeregt und
  • die Teilnehmenden werden motiviert, die fachliche Weiterentwicklung ihres Arbeitsfeldes zu gestalten.

B.3 Die Überprüfung der Lernziele

1. Die vereinbarten Lernziele werden im Verlauf der Veranstaltung durch die Beteiligten überprüft. Hierfür sind Zeiten im Veranstaltungsverlauf eingeplant.

2. Zeigt sich aufgrund des Lernprozesses oder durch Veränderungen z. B. der Rahmenbedingungen des Arbeitsfeldes die Notwendigkeit, Lernziele zu verändern, werden diese neu vereinbart.

C. Die Ergebnisqualität

C.1 Abschluss


1. Die Erreichung der vereinbarten Ziele wird überprüft; bei längerfristigen
Weiterbildungen in der Regel durch:

  • Eine Abschlussprüfung oder
  • eine Hausarbeit, ein Fachgespräch, ein Abschlusskolloquium oder
  • durch die Bewertung mehrerer, im Lauf des Lehrganges erbrachte Einzelleistungen (Praxisarbeiten, Fallanalysen, Referate...) und bei kürzeren Maßnahmen auch durch
  • eine differenzierte Auswertungsrunde unter Bezugnahme auf die vereinbarten Ziele oder
  • eine schriftliche Auswertung mit Hilfe standardisierter Bögen.


2. Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung, aus der die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung einschl. Datum, Ort, Dauer, wichtigsten Lerninhalte und Dozierende hervorgehen.

3. Soweit Zertifikate vergeben werden, sind diese an anerkannten Kriterien orientiert, z. B. Vorgaben von Fach- und Berufsverbänden, des Landesprüfungsamtes oder anderer gesetzlicher Vorgaben.

C.2 Die Evaluation

1. Nach Abschluss der Veranstaltung werden die Teilnehmenden nach ihrer Einschätzung der Qualität von Verlauf und Ergebnis befragt. Diese Befragung geschieht mit Hilfe standardisierter Instrumente, die dem Charakter und der Dauer der Maßnahme sowie der Zielgruppe angemessen sind. Sie bezieht sich auf die Gestaltung, die Rahmenbedingungen und die Wirkungen (z. B. Kompetenzerweiterung, Karrierewirksamkeit, Horizonterweiterung, Erkenntnisgewinn...), die Lehrenden und die Einschätzungen des Lern- und Gruppenprozesses.

2. Die Diakonische BildungsZentrum Mecklenburg gemeinnützige GmbH hat zusätzlich Instrumente entwickelt, um mit den entsendenden Einrichtungen und den Dozenten über die Erreichung der Lehrgangsziele und den Transfererfolg ins Gespräch zu kommen. Sie zieht daraus Konsequenzen für die Weiterentwicklung der Fort- und Weiterbildungsangebote.

C.2.1 Persönlichkeitsentfaltung und Entwicklung der Fachlichkeit

1. Die Weiterentwicklung der Fachlichkeit und die Weiterentwicklung des fachlichen Instrumentariums der Teilnehmenden. Das ist z. B. zu erkennen an:

  • Die Absolventen haben neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinzugewonnen und können sie nutzen, sie haben ihre Fähigkeiten zur fachlichen Reflexion verbessert und können sich entsprechend artikulieren und
  • sie haben Handlungsalternativen kennen gelernt und können zwischen ihnen angemessen auswählen.

2. Die Verbesserung der Fähigkeiten den Herausforderungen der täglichen Arbeit professionell zu begegnen. Das ist z. B. zu erkennen an:

  • Die Absolventen empfinden die Arbeit als eine täglich neue Herausforderung, sie verfolgen mit ihrer Tätigkeit die Ziele der Einrichtung,
  • sie haben das Gefühl, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen im Sinne der Einrichtung mitgestalten zu können,
  • sie erleben Anerkennung und gewinnen Selbstwertgefühl aus ihrer Arbeit,
  • sie identifizieren sich mit ihrer Arbeit,
  • ihre Motivation zur Arbeit hat sich verbessert,
  • die Freude an der Arbeit hat sich vergrößert und
  • Phänomene wie Burnout, innere Kündigung oder häufige Krankmeldung treten bei ihnen seltener auf.

3. Erhöhung der eigenen Sensibilität. Dies zeigt sich z. B. an folgendem:

  • Die Absolventen nehmen die Bedürfnisse, Sorgen, Stimmungen ihres Klientels früher, deutlicher oder intensiver wahr oder nehmen sie ernster oder bemühen sich mehr, ihnen gerecht zu werden, als sie dieses vor der Veranstaltung taten,
  • sie sind in der Lage, besser als vor der Maßnahme, auch die Bedürfnisse, Zwänge, Stärken usw. von unterstellten Mitarbeitenden und Vorgesetzten wahrzunehmen und
  • sie sind in der Lage, ihre eigenen Bedürfnisse, Körperreaktionen, Gefühlszustände usw. früher, intensiver, eindeutiger wahrzunehmen und möglicherweise ihre Ursachen zu erkennen und zu verstehen.

C.2.2 Erweiterung des Bewusstseins für institutionelle Zusammenhänge

1. Zunahme des kritischen Bewusstseins in Bezug auf politische, ökonomische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen ihrer Arbeit. Das ist z. B. an folgendem zu erkennen:

  • die Absolventen können einzelne Probleme oder Phänomene, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit auftauchen, mehr als vorher in ihrem politischen, gesellschaftlichen oder ökonomischen Zusammenhang sehen und dieses auch im Gespräch mit Kolleginnen usw. verdeutlichen und
  • sie sind mehr als vorher in der Lage, die richtige Adresse für Beschwerden, Proteste usw. zu benennen und sich ggf. an der richtigen Stelle zu engagieren.

2. Verbesserung des Einblicks in die Bedingungen, Strukturen, Möglichkeiten und Abhängigkeiten der eigenen Einrichtung und in die Wege, auf denen möglicherweise Einfluss genommen werden kann:

  • die Absolventen können bei einzelnen Phänomenen, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit entstehen, deutlicher als vorher differenzieren, welche Phänomene aus der eigenen Arbeitsweise entstehen und welche von außen auf die Einrichtung zu kommen,
  • sie können dieses auch im Gespräch mit Mitarbeitenden kommunizieren und
  • sie sind mehr als vorher in der Lage, in ihrer Einrichtung den richtigen Ansprechpartner für Vorschläge, Beschwerden usw. zu benennen und sich ggf. an der "richtigen Stelle" zu engagieren.


C.2.3 Auswirkungen der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems auf das DBZ

Die Mitarbeitenden und die Leitung des DBZ begrüßen und unterstützen die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, damit seine Fähigkeit zur Selbstreflexion und zur Steuerung der Führungsprozesse erhöht wird und die Lernfähigkeit sowie die Flexibilität der Organisation insgesamt ebenfalls erhöht wird.

C.2.4 Wirtschaftlichkeit

Durch die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems wird die Qualität der geleisteten Arbeit in konkreter Weise gemessen und weiter kontinuierlich verbessert werden. Durch die beschriebenen Qualitätssteigerungen kann die Marktsituation bzw. die Konkurrenzsituation der Einrichtung ebenfalls langfristig verbessert werden.

Das Zertifikat