Die Gesellschafterversammlung beruft gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages Fachbeiräte.
Deren Aufgaben ergeben sich ausschließlich aus dem Gesellschaftervertrag.

Die Fachbeiräte der aktiven Geschäftsbereiche der Diakonisches BildungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern gGmbH (DBZ MV gGmbH) dienen der Sicherung und Entwicklung der Qualität der Bildungsarbeit. Bei Bedarf können jederzeit weitere Fachbeiräte ihre Arbeit aufnehmen.
Die Fachbeiräte beraten die zuständigen Projekt- und Kursleitungen der DBZ MV gGmbH zu konzeptionellen und inhaltlichen Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in den jeweiligen Arbeitsfeldern.
Die Fachbeiräte unterstützen die DBZ MV GmbH insbesondere in der Ermittlung des konkreten Fort- und Weiterbildungsbedarfs sowie der zielgruppengemäßen Programmgestaltung. Gleichermaßen informieren die Fachbeiratsmitglieder der DBZ MV gGmbH über Tendenzen sowie organisatorische und finanzielle Möglichkeiten von Aus-, Fort- und Weiterbildungen.
Im Fachbeirat kann u.a. auch eine regelmäßige Evaluation von laufenden und abgeschlossenen Kursen stattfinden.

Konstitutive Mitglieder der Fachbeiräte sind das Diakonische Bildungszentrum Mecklenburg-Vorpommern mit der Geschäftsführung und einer Projekt- und Kursleitung sowie eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des jeweiligen Fachreferates des Diakonisches Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Darüber hinaus können wissenschaftlich oder berufspraktisch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Beiratsmitglieder in diejenigen Fachbereiche berufen werden. Dabei sind gleichermaßen Mitarbeitende aus diakonischen Einrichtungen und externe fachkompetente Menschen in den berufenen Fachbeiräten zu berücksichtigen.
Zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit ist die Zahl der Beiratsmitglieder auf acht zu begrenzen. Gegebenenfalls sollten Arbeitsgruppen gebildet werden, wenn neue Angebote für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt werden sollen.
Arbeitsgruppen werden bei Bedarf gebildet und unterstützen die Tätigkeit des Fachbeirates.

Die Fachbeiräte werden nach Bedarf, in der Regel jedoch mindestens einmal im Kalenderjahr durch die zuständigen Projekt- und Kursleitungen der DBZ MV gGmbH einberufen.
Die Beiräte sind außerdem einzuberufen, wenn dies von einem Beiratsmitglied oder von einem Gesellschafter unter Angabe von Gründen verlangt wird.
Zu den Sitzungen der Fachbeiräte wird von der Geschäftsführung mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich eingeladen, bei außerordentlichen Sitzungen kann bedarfsgerecht die Frist verringert werden. Mit der Einberufung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Über die Ergebnisse der Sitzungen ist ein Protokoll zu führen.
Verantwortlich für die Organisation der Arbeit des Fachbeirates sind die zuständigen Projekt- und Kursleitungen der DBZ MV gGmbH.
Ort der Fachbeiratssitzungen ist Schwerin, in Abstimmung mit den anderen Mitgliedern sind andere Tagungsorte möglich.

Die Beiratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit keine gesonderte Vergütung durch das Diakonische Bildungszentrum.
Der entstehende Aufwand wird durch die entsendeten Institutionen beglichen. Die Klärung hierfür obliegt jedem Beiratsmitglied.

Diese Ordnung der Arbeit der Fachbeiräte tritt mit Beschluss der Gesellschafterversammlung am 01.01.2018 in Kraft und setzt die Geschäftsordnung vom 27. März 2012 außer Kraft.