Liebe Interessierte,
es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung.
Diese möchten wir Ihnen in der folgenden Übersicht kurz darstellen.
Antragsteller/in:
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Antragsadressat/ Kontakt:
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung GSA
Postfach 111117, 19011 Schwerin (als vorprüfende Stelle) www.gsa-schwerin.de
Zielgruppe:
Beschäftigte aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern; Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen
Antragsverfahren:
Erfragen Sie bitte bei dem/der zuständigen Ansprechpartner/in unserer Bildungseinrichtung und der GSA, ob die Fortbildung förderfähig ist. Die Anträge sind bei der GSA einzureichen.
Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).Die Antragsunterlagen stehen auf den GSA-Internetseiten zur Verfügung.
Zuwendungshöhe:
- Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung max. 500,00 €
- Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen max. 3.000,00 €
- bis zu 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten
- bis zu 75 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren)
Individuelle und unbürokratische Förderung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit
Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann einerseits durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten/Gebühren gefördert werden und andererseits Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.
Unter 50 Beschäftigte | Unter 500 Beschäftigte | Ab 500 Beschäftigte |
100% Kostenübernahme | 50% Kostenübernahme | 25% Kostenübernahme |
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung wird individuell pro Person errechnet und vergütet.
Unter 50 Beschäftigte | Unter 500 Beschäftigte | Ab 500 Beschäftigte |
75% Zuschuss | 50% Zuschuss | 25% Zuschuss |
Hinweise:
- Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden.
- Partnerunternehmen Ihres Betriebes bzw. verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet.
- Anteilige Fahrtkostenerstattung ist auf Anfrage ebenfalls möglich.
Antragsteller/in:
Teilnehmer
Antragsadressat/ Kontakt:
zuständiges Amt für Ausbildungsförderung www.aufstiegs-bafoeg.de dort unter „zuständige Stelle“
Zielgruppe:
gefördert wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in; TN darf keine Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss haben
Antragsverfahren:
Formulare zum Download unter www.aufstiegs-bafoeg.de/
Zuwendungshöhe:
Unabhängig vom Einkommen und Vermögen:
- Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 40 %, der nicht zurückgezahlt werden muss
- zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die restlichen 60 %
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg in Höhe von 40 %
- Darlehenserlass in Höhe von bis zu 66 % bei Unternehmensgründung
- pauschaler Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende mit Kindern unter 10 Jahren oder Kindern mit Behinderung
zusätzlich bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ist die Bewilligung eines Beitrags zum Lebensunterhalt einkommens- und vermögensabhängig möglich
Antragsteller/in:
Träger einer Maßnahme beantragt für eine bestimmte Fort- und Weiterbildung oder ein Inhouse-Seminar
Antragsadressat/ Kontakt:
Informationen unter: www.kda.de
Vergabe über die Wohlfahrtverbände oder die DHWGeschäftsstelle Hamburg
Zielgruppe:
haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in der Altenhilfe/Altenarbeit
Antragsverfahren:
Förderfähig sind Lehrgänge (Veranstaltungen in Seminarform und tutoriell begleitetes internetgestütztes Lernen in Gruppen) und Fachveranstaltungen (Veranstaltungen mit Vortragscharakter), die systematisch dazu beitragen, die fachliche und soziale Kompetenz zu erhalten und zu verbessern.
- Mindestteilnehmerzahl: 12
- Informationen unter: www.kda.de
Zuwendungshöhe:
20,00 € pro Teilnehmenden/Tag
Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung für Mitarbeitende in der Altenhilfe/Altenarbeit.