Spezialberufssprachkurs "Akademische Heilberufe" (Humanmedizin) gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 DeuFöV
Zielgruppe(n)
Ärztlicher Dienst
Ausschreibung
Zielgruppe:
Die Teilnehmenden befinden sich im Anerkennungsverfahren ihres Berufsabschlusses und beabsichtigen, eine Prüfung zum Nachweis berufsbezogener Sprachkenntnisse abzulegen (z. B. Fachsprachprüfung für akademische Heilberufe wie Humanmedizin).
Inhalte:
Der Spezialkurs ermöglicht den Aufbau kommunikativer Handlungskompetenz am Arbeitsplatz, wobei Fachlichkeit und Sprachlichkeit ineinander übergreifend vermittelt werden.
Zugang:
Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45 a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
Sie sind zugewanderte Personen mit anderen Erstsprachen als Deutsch, die
- über ein im Heimatland abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin oder der Pharmazie verfügen.
- ein Zeugnis über allgemeinsprachliche oder fachspezifische Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 (idealerweise B2+) nach dem GER vorweisen.
- die Aufnahme einer Tätigkeit als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker anstreben.
- im Rahmen der Anerkennung ihres Berufes beabsichtigen, bei den jeweiligen Landesbehörden einen Antrag auf Approbationserteilung zu stellen.
Aufgrund der unterschiedlichen Auslegung eines B2-Niveaus nach dem GER ist ein Einstufungstest vor Kursbeginn verpflichtend.
Kosten/Gebühren/Förderung:
0, - EUR
Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert.
Abschlussart:
Nach Abschluss eines Kurses mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen erhält der Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung.
Dozent*innen
- Dr. paed. Christine Gatzke, Lehrerin für Deutsch als Fremdsprache
- Katharina Lüring, Lehrerin für Deutsch als Fremdsprache
Organisatorisches
Kurszeiten: Dienstag - Donnerstag, von 09:00 - 12:15 Uhr (12 Unterrichtseinheiten/Woche)
Anmeldung:
Bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung die folgenden Unterlagen bei (diese Unterlagen können auch nachgereicht werden):
- Teilnahmeberechtigung Akademische Heilberufe -> Diese wird von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.
- B2-Zertifikat nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen





