Zielgruppe(n)

Fach- und Praxisberatung, Fachbereichsleitung, Fachkraft, Leitungskraft, Verwaltungskraft, Personalverantwortliche, Privatperson, Interessierte

Ausschreibung

Diese Fortbildung ist bereits AUSGEBUCHT!
AM 15.012027 FINDET SIE ERNEUT STATT. BITTE MELDEN SIE SICH UNTER DER FB-27-062 AN.

Gesetzliche Veränderungen haben Auswirkungen auf die Kalkulation der Kita – Entgelte.

Im Haushaltsbegleitgesetz 2026 und im neuen KiföG M-V wurden erhebliche Änderungen vorgenommen, die Auswirkung auf das LQEV-Antragsverfahren als auch auf die Kalkulation der Kita Entgelte haben werden. Ebenso hat die Vertragskommission des Landesrahmenvertrages Kita sich mit Fragen zu den Entgeltverhandlungen der letzten Periode auseinandergesetzt, einige Aussagen im Vertrag konkretisiert, neue Parameter zu den Pauschalen festgelegt und Formulare überarbeitet.

In dieser Fortbildung werden wir uns mit diesen Neuerungen intensiv auseinandersetzen und anhand von einem Beispiel ein Kita-Entgelt grob kalkulieren.

1.7 Rechtliche Grundlagen
Schwerpunkt laut Curriculum zur Umsetzung der „Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V" (Stand 2020)

Dozent*in

  • Heike Niemann, Dipl.-Betriebswirtin, Staatlich anerkannte Sozialpädagogin

Standort

Zurück