Refresherkurs für die Praxisanleitung
Zielgruppe(n)
Fachkraft
Ausschreibung
Praxisanleitungen in der Pflege stellen in den Einrichtungen der praktischen Ausbildungsstellen die Qualität der Ausbildung sicher. Deswegen sind sie nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe) dazu verpflichtet, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Themen aus dem Bereich der Praxisanleitung, individuell nach Ihren Wünschen, behandelt.
Themenschwerpunkte können u. a. sein:
- Welche Rolle übernimmt fdie Praxisanleitung bei praktischen Prüfungen?
- Gestaltung von Gruppenaleitungen
- Methoden in der Praxisanleitung
Auch andere Themenschwerpunkte sind möglich. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot, angepasst an Ihre Themenwünsche.





