Delegation behandlungspflegerischer Maßnahmen
Zielgruppe(n)
Hilfskraft
Ausschreibung
In den "Empfehlungen des MDK zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf das Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen nach dem SGB V und SGB XI" ist festgehalten, dass im Einzelfall ärztlich delegierbare Tätigkeiten auch an besonders erfahrene und nachweislich geschulte Pflegehilfskräfte übertragen werden können.
Mit diesem Angebot erhalten die Pflegehilfskräfte den Nachweis des fachbezogenen theoretischen Wissens, der neben der praktischen Anleitung durch eine Pflegefachkraft für die Delegationsnachweise vonnöten ist, um bestimmte ärztlich delegierbare Tätigkeiten durchzuführen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Blutzuckermessung
- S.c.-Injektion
- Anwendung von Inhalation und Kälteträgern
- Verabreichung von Medikamenten
- Blutdruckmessung
- An- und Auskleiden von Kompressionsstrümpfen
Organisatorisches
Wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot.





