Zielgruppe(n)

Praxisanleiter, Fachkraft

Ausschreibung

Praxisanleitungen in der Pflege stellen in den Einrichtungen der praktischen Ausbildungsstellen die Qualität der Ausbildung sicher. Deswegen sind sie nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe) dazu verpflichtet, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.

In diesem Seminar stellen Sie sich die Frage, wie Praxisanleitung strukturiert, zielgerichtet und mit überschaubarem Aufwand gelingen kann. Außerdem werden mit Ihnen Anleitungsmaterialien für Ihren Arbeitsbereich erstellt, die Ihnen Unterstützung in der täglichen Arbeit mit Auszubildenden geben werden.

Organisatorisches

Wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot.

Zurück