Rechtsfragen am Lebensende: Patientenverfügung, Behandlungsabbruch und Therapiezulassung
Zielgruppe(n)
Betreuungskraft
Ausschreibung
Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der grundgesetzlich geschützten Würde und Freiheit des Menschen. Jeder Mensch entscheidet daher autonom darüber, wann er in welchem Umfang behandelt werden möchte. Das kann auch vorsorglich geschehen, oft mit Hilfe einer Patientenverfügung. Diesbezüglich gibt es heutzutage immer noch viel Unsicherheit seitens der Pflegenden.
In diesem Tagesseminar soll es sich um die rechtliche Einordnung dieser Verfügungen, den Grad der Konkretisierung, welche Form sie haben müssen und wie Angehörige über palliative ärztliche und pflegerische Angebote informiert werden können, handeln. Außerdem beleuchten wir, wie der tatsächliche bzw. mutmaßliche Patientenwille festgestellt werden kann, wenn die Patientenverfügung fehlt und wie dennoch ein menschenwürdiges Sterben in einer pflegerischen Einrichtung ermöglicht werden kann.
Organisatorisches
Wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot.





