Praxisanleitung heute: Psychische Erkrankungen oder Gefährdungen bei Auszubildenden
Zielgruppe(n)
Fachkraft, Praxisanleiter
Ausschreibung
Praxisanleitungen in der Pflege stellen in den Einrichtungen der praktischen Ausbildungsstellen die Qualität der Ausbildung sicher. Deswegen sind sie nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe) dazu verpflichtet, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Die häufigsten psychischen Erkrankungen bei Jugendlichen und deren Auffälligkeiten sind: Angst, Depression und Sucht (Substanzen oder Tätigkeiten).
Wie fallen sie auf, welche Symptome, welches Ausmaß gefährden die Arbeitsfähigkeit? Wie kann die Praxisanleitung dies bei Verdacht ansprechen – was ist förderlich, was eher abschreckend? Mit welchen Reaktionen des Auszubildenden ist zu rechnen und wie dann damit umgehen? Wieweit sollte das Team informiert werden, wieweit kann Transparenz erfolgen? Welche externen Helfer/-innen können unterstützen?
Diese Fragen werden wir im Seminar beantworten. Eigene Erfahrungen dürfen gerne eingebracht werden.
Organisatorisches
Wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot.





