Praxisanleitung heute: Dokumentationserfordernisse - Wichtige Hinweise für Praxisanleitende
Zielgruppe(n)
Praxisanleiter, Fachkraft
Ausschreibung
Praxisanleitungen in der Pflege stellen in den Einrichtungen der praktischen Ausbildungsstellen die Qualität der Ausbildung sicher. Deswegen sind sie nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe) dazu verpflichtet, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Im Rahmen der Praxisanleitung sind Nachweispflichten ein zentrales Element, um die Qualität der Ausbildung zu sichern und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Diese Schulung richtet sich an alle, die in der Praxisanleitung tätig sind und vermittelt grundlegende und praxisnahe Informationen zur Erfüllung der Nachweispflichten. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie die Ausbildung der Lernenden dokumentieren und entsprechende Nachweise korrekt führen.
Organisatorisches
Wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot.





