Zielgruppe(n)

Praxisanleiter, Fachkraft

Ausschreibung

Praxisanleitungen in der Pflege stellen in den Einrichtungen der praktischen Ausbildungsstellen die Qualität der Ausbildung sicher. Deswegen sind sie nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe) dazu verplichtet, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.

In diesem kombinierten Rechtsseminar und Workshop beleuchten wir aktuelle rechtliche Fragestellungen aus der Praxisanleitung. Dabei geht es unter anderem um folgende Schwerpunkte:
- Rechtssicher Beurteilungen abgeben und Leistungen bewerten
- Umgang mit fordernden und schwierigen Auszubildenden
- Welche Arbeiten dürfen an Auszubildende übertragen werden?
- Haftungsfragen

Organisatorisches

Wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot.

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