Praxisanleitung heute: Rechtliche Aspekte verständlich erklärt
Zielgruppe(n)
Fachkraft, Praxisanleiter
Ausschreibung
Praxisanleitungen in der Pflege stellen in den Einrichtungen der praktischen Ausbildungsstellen die Qualität der Ausbildung sicher. Deswegen sind sie nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe) dazu verpflichtet, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Ihre Weiterbildung ist schon ein wenig her und manches stellt sich in der alltäglichen Arbeit mit Schülerinnen und Schülern anders dar als damals in der Theorie. Wenn Sie also Lust haben, Ihr Wissen rechtlich auf den neuesten Stand zu bringen, dann ist dieses Tagesseminar genau richtig.
Hier aktualisieren Sie die rechtlichen Grundlagen für alle Formen der Pflegeausbilung und der praktischen Arbeit mit anderen jungen Menschen. Sie erarbeiten sich praxistaugliche Möglichkeiten der Umsetzung und können die vielen Fehlannahmen und Rechtsgerüchte sicher entkräften. Anschließend können Sie rechtssicher handeln, Grenzen setzen und wahren und sich kompetent und auf aktuellem Stand für den Ihnen anvertrauten beruflichen Nachwuchs einsetzen.
Inhalte:
- Die Stellung des Auszubildenden
- Was dürfen, können, sollen Pflegeschüler machen?
- Wer haftet eigentlich für was?
- Motivation und Perspektive
- Minderjährige Auszubildende
- Strahlen, resistente Keime und Betäubungsmittel
- FSJ, Zivis, Bogies und der Bundesfreiwilligendienst
Für diese Veranstaltung erhalten Sie: 8 Fortbildungspunkte (Registrierung beruflich Pflegender)
Dozent*in
- Ute Coulmann, Rechtsanwältin, Mediatorin, Dozentin für Pflegeberufe





