Belehrung gemäß § 42 und § 43 IfSG und HACCP
Zielgruppe(n)
Fachkraft, Hilfskraft
Ausschreibung
Auf Grundlage einer Service-Vereinigung nutzt die DBZ M-V gGmbH das Angebot, das Bereitstellen und die Nutzung von Online-Diensten des Learning-Management-Systems der Relias Learning GmbH.
"Dieser Kurs richtet sich an Personen in allen Einrichtungen im Gesundheitswesen, die im Rahmen ihrer Arbeit mit Lebensmitteln umgehen.
Er vermittelt, wodurch lebensmittelbedingte Erkrankungen verursacht und wie sie vermieden werden können. Sie lernen dazu Hygiene-Richtlinien kennen und erfahren, was Sie beim Umgang mit Lebensmitteln beachten müssen.
In § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) sind Lebensmittelhygieneschulungen nach VO (EG) Nr. 852/2004 für alle Personen vorgeschrieben, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Ausgenommen sind Personen mit entsprechender Fachausbildung.
Dieser Kurs kann unter bestimmten Voraussetzungen geeignet sein, um einen Teil der Unterweisung zur Fachkunde Lebensmittelhygiene nach § 4 LMHV (Lebensmittelhygieneverordnung) abzudecken. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei der in Ihrem Bundesland für Ihre Einrichtung zuständigen Behörde.
Dieser Kurs ersetzt nicht die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder durch eine vom Gesundheitsamt beauftragte ärztliche Fachperson laut § 43 (1) Infektionsschutzgesetz. In den meisten Bundesländern können Sie diesen Kurs aber für die 2-jährliche Folgebelehrung nutzen, um bereits vorhandenes Wissen aufzufrischen und zu aktualisieren. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
Geeignet für Qualifikationsniveau (stationäre Pflege): QN 1, QN 2, QN 3, QN 4, QN 5" Quelle: Relias Learning GmbH





