Zielgruppe(n)

Fachkraft Krippe, Fachkraft Kindergarten, Fachkraft Hort

Ausschreibung

Sie erfahren, wie sowohl Kinder mit Sprachauffälligkeiten als auch Kinder mit einer verzögerten Sprachentwicklung im Kita-Alltag gefördert werden. Neben der Vermittlung von fundiertem Wissen wird ausreichend Zeit zum Austausch sowie zur Erprobung praktischer Fördermöglichkeiten gegeben.

Die Teilnehmenden werden in dieser Weiterbildung für die sprachlichen Entwicklungsprozesse von ein- und mehrsprachigen Kindern sensibilisiert. Neben der Wissensvermittlung über den frühkindlichen Spracherwerb nach neuesten entwicklungspsychologischen und sprachwissentschaftlichen Erkenntnissen, liegt der Fokus dieser Veranstaltung auf der ganzheitlichen, praxisorientierten Sprachförderung im Kita-Alltag.

Thematische Schwerpunkte:
- Sprachentwicklung/ -erwerb von 0 bis 6 Jahren
- Mehrsprachigkeit bei Kindern
- Beobachtung und Dokumentation
- Förderliche und hemmende Faktoren in der Sprachentwicklung
- Die Rolle der pädagogischen Fachkraft
- Interaktionsqualität
- Methoden der alltagsorientierten Sprachbildung und Kommunikation in Zusammenhang mit den Bildungs- und Erziehungsbereichen der Bildungskonzeption M-V

Dozent*innen

  • diverse Dozent/-innen
  • Anika Reymann, Staatlich anerkannte Erzieherin (0-10-Jahre), Lehrkraft 1. Staatsexamen, Fachkraft für pädagogische Fachberatung
  • Laura Scharp, Bildungswissenschaftlerin, Montessori-Pädagogin
  • Jule Stelter, Erziehungs- und Bildungswissenschaftlerin, M.A., Fach- und Praxisberaterin für Kindertagesstätten

Organisatorisches

Mit dieser Weiterbildungsreihe bescheinigen wir Ihnen adäquat die Absolvierung von 128 UE aus dem Fort- und Weiterbildungskonzept zur Implementierung der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.

Wichtiger Hinweis:


Lassen Sie sich Ihre Teilnahmegebühren über einen Bildungsgutschein (AZAV) erstatten, diese Weiterbildung ist zertifiziert! Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann einerseits durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten/Gebühren gefördert werden und andererseits Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

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100 % Kostenübernahme (bis 50 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 0, 00 €
50 % Kostenübernahme (bis 500 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 540, 80 €
25 % Kostenübernahme (ab 500 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 811, 20 €
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Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Partnerunternehmen Ihres Betriebes bzw. verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet. Anteilige Fahrtkostenerstattung ist auf Anfrage möglich.

Standort

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