Basisqualifikation für Pflegekräfte / Pflegeassistenz
Zielgruppe(n)
Hilfskraft
Ausschreibung
Ziel der Qualifizierung ist es Mitarbeitende zu befähigen, als kompetente Teammitglieder in der Pflege von Menschen mitzuarbeiten. Die Mitarbeitenden erlangen berufliche Handlungskompetenz im Rahmen ihrer Aufgaben und Verantwortungen.
Die Qualifizierung setzt sich aus 4 Modulen zusammen:
Modul 1 „Krankenbeobachtung“, inkl. Rolle und Rollenverhalten, Aufgaben und Verantwortungen, Dokumentation
Modul 2 „Gerontopsychiatrische Pflege“, Schwerpunkt: Demenz; Kommunikation und körperbezogene Pflegemaßnahmen
Modul 3 „Hygiene, Prophylaxen und Krankenpflege“
Modul 4 „Palliative Pflege“
+ 16 UE Delegation behandlungspflegerischer Maßnahmen
gesamt: 136 UE
Mehrere Praxisaufträge ergänzen den Unterricht und verbinden die Theorie mit der Praxis.
Die gesamte Qualifizierung oder einzelne Module sind als Inhouse-Schulung individuell für die Einrichtung gestaltbar.
Zielgruppe sind Mitarbeitende in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Für Mitarbeitende in stationären Pflegeeinrichtungen basiert die Weiterbildung auf Vorgaben der sog. Substitutionsrichtlinie, nach der Mitarbeitende mit mehrjährigen Berufserfahrungen eine Qualifizierung von 100 (Zeit)Stunden benötigen, um mit den Pflegehelfern mit Ausbildung gleichgestellt zu werden.
Für Mitarbeitende aus ambulanten Pflegediensten stellt die Weiterbildung eine Wissensvermittlung zu den persönlichen Berufserfahrungen dar.
Dozent*in
- diverse Dozent/-innen
Organisatorisches
Die Anzahl der Seminartage berechnet sich auf Grundlage von 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Seminartag.
Seminartage mit 4 oder 6 Unterrichtseinheiten sind möglich; dementsprechend ändert sich die Gesamtzahl der Seminartage.
Praktika oder Hospitationen sind mit Zeitstunden ausgewiesen. Diese sind in dem angegebenen Umfang zu absolvieren.
Wichtiger Hinweis:
Lassen Sie sich Ihre Teilnahmegebühren über einen Bildungsgutschein (AZAV) erstatten, diese Weiterbildung ist zertifiziert! Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann einerseits durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten/Gebühren gefördert werden und andererseits Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.
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100 % Kostenübernahme (bis 50 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 0, 00 €
50 % Kostenübernahme (bis 500 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 635, 00 €
25 % Kostenübernahme (ab 500 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 952, 50 €
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Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Partnerunternehmen Ihres Betriebes bzw. verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet. Anteilige Fahrtkostenerstattung ist auf Anfrage möglich.





