Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung – Grundkurs für Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe in den Bereichen Wohnen und Arbeit
Zielgruppe(n)
Betreuungskraft, Hilfskraft
Ausschreibung
Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung – Grundkurs für Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe in den Bereichen Wohnen und Arbeit– dein Weg dorthin:
Der Einstieg in eine WfbM ist offener, als viele vermuten. Zwar ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oft hilfreich, sie ist aber nicht zwingend erforderlich. Viel wichtiger sind pädagogische Eignung, eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation und Freude an der Arbeit mit Menschen. Berufserfahrungen – etwa im Handwerk, in der Industrie oder im sozialen Bereich – können von Vorteil sein, sind aber keine feste Voraussetzung.
Die konkreten Anforderungen sind in §9 der Werkstättenverordnung (WVO) geregelt. Gefragt sind Menschen mit fachlichem Hintergrund und echtem Interesse daran, andere Menschen auf ihrem beruflichen Weg zu unterstützen.
WICHTIG ZU WISSEN
Ob Deine Qualifikation als Fachkraft anerkannt wird, entscheidet der zuständige regionale Kostenträger in Deinem Bundesland. Die Anforderungen können je nach Bundesland leicht variieren.
Tipp: Informiere Dich vorab bei einer WfbM in Deiner Region oder direkt beim zuständigen Kostenträger über die konkreten Anforderungen zur Anerkennung Deiner Qualifizierung.
EMPFEHLUNG
Um herauszufinden, ob die Tätigkeit und somit die Qualifizierung zu Dir passt, kann ein erster Einblick in Form eines Praktikums oder einer Hospitation hilfreich sein. So hast Du die Möglichkeit zur Selbsteinschätzung und kannst im direkten Austausch mit der Einrichtung oder dem Träger weitere inhaltliche und organisatorische Fragen klären. So hast Du die Möglichkeit zur Selbsteinschätzung und kannst im direkten Austausch mit der Einrichtung oder dem Träger weitere inhaltliche und organisatorische Fragen klären.
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Wichtiger Hinweis:
Die Teilnahmegebühren kannst Du Dir über einen Bildungsgutschein (AZAV) erstatten lassen, diese Weiterbildung ist zertifiziert!
Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann einerseits durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten/Gebühren gefördert werden und andererseits Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.
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100 % Kostenübernahme (bis 50 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 0, 00 €
50 % Kostenübernahme (bis 500 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 2.292, 30 €
25 % Kostenübernahme (ab 500 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 3.438, 45 €
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Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Partnerunternehmen Ihres Betriebes bzw. verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet. Anteilige Fahrtkostenerstattung ist auf Anfrage möglich.
Dozent*in
- diverse Dozent/-innen
Organisatorisches
Themenbereiche der Qualifizierung
• Planung person-zentrierter Rehabilitationsverläufe mit dem Ziel der sozialen und beruflichen Teilhabe
• Berufs- und Persönlichkeitsentwicklung: Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Angeboten und Maßnahmen
• Gestaltung der Arbeit unter rehabilitativen Aspekten
• Grundlagen der beruflichen Bildung
• Kommunikation und Zusammenarbeit mit den behinderten Menschen und Institutionen ihres Umfeldes
• Rechtliche Rahmenbedingungen
Fachpraktische Erfahrung
Im Rahmen der Weiterbildung wird ein Praxisprojekt durchgeführt, in einer schriftlichen Projektarbeit dargestellt und in einem Kolloquium präsentiert.
Leistungsnachweise
• Teilnahme an den Seminartagen
• Praktikum mit schriftlicher Reflexion
• schriftliche Projektarbeit
• Abschlusskolloquium mit Präsentation und Verteidigung der Projektarbeit
Sobald Du alle Herausforderungen und Anforderungen gemeistert hast, erhältst Du ein Zertifikat zu Deinem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung.
(Das Zertifikat ist auch als "Sonderpädagogische Zusatzqualifikation" ausstellbar.)





